insieme lehnt die IV-Revision 6b (2. Tranche der 6. IV-Revision) ab. Die einseitige Sparvorlage will auf dem Buckel behinderter Menschen einen über Jahre angehäuften Schuldenberg abbauen. Sie macht dabei auch nicht Halt vor der beruflichen Bildung von Jugendlichen mit geistiger Behinderung.
Die IV-Anlehren sollen zur Hälfte eingespart werden. Vor allem schwächeren SonderschülerInnen wird der Anspruch auf eine Berufsbildung abgesprochen, mit der Begründung, sie sei wirtschaftlich zu wenig verwertbar. Dagegen wehrt sich insieme und hat im laufenden Vernehmlassungsverfahren entsprechend Stellung bezogen.
Auch die DOK lehnt die Revision 6b entschieden ab: Wenn keine Korrektur durch den Bundesrat erfolgt, müssen sich die Behindertenorganisationen ernsthafte Gedanken über ein Referendum machen.