Der Bundesrat revidiert das Ergänzungsleistungs-Gesetz (EL-Gesetz) und erhöht endlich die anrechenbaren Mietzinsmaxima. Die Anpassung war längst fällig. Leider hat sie noch Schwachstellen.
Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat die Vernehmlassungs-Ergebnisse zur Revision des EL-Gesetzes zur Kenntnis genommen und die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Integration Handicap und insieme wünschen, dass die Reform vom Parlament rasch an die Hand genommen wird. Eine weitere Verzögerung ist sozial nicht zu verantworten.
Die Anpassung ist überfällig
Die Mieten sind ein wesentlicher Ausgabeposten für Empfängerinnen und Empfänger von EL-Leistungen. Die Mietpreise sind in den vergangenen Jahren um mehr als 20% angestiegen. Die EL-Zuschläge für die anrechenbaren Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht.
Nun soll die längst fällige Anpassung mit einem Systemwechsel gekoppelt werden. Künftig sollen je nach Wohnort – in Grosszentren, Städten und Agglomerationen, Landregionen – unterschiedliche Ansätze zur Anwendung kommen. Und die anrechenbaren Mietzinse sollen je nach Grösse des Haushaltes gestaffelt werden.
Gravierende Schwachstellen bleiben
Die Behindertenorganisationen haben in der Vernehmlassung einige Punkte kritisiert. Das neue System bringt für bestimmte Personengruppen Nachteile. So ist zum Beispiel unverständlich, dass sich die Bedingungen für alleinstehende behinderte Personen, die im Rahmen eines begleiteten Wohnens in einer Wohngemeinschaft leben, deutlich verschlechtern sollen. Auch der berechtigten Forderung, dass der Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen erhöht wird, wurde nicht entsprochen.
Zu Lasten der Kantone
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Bundesanteil an die EL-Leistungen bei HeimbewohnerInnen. Dieser Anteil, den der Bund an die Kantone leistet, soll fix plafoniert werden. Damit würden einmal mehr Lasten auf die Kantone verschoben.
Diesen Vorbehalten zum Trotz begrüssen die Behindertenorganisationen die längst fällige Revision.