Das vom Kanton Bern kürzlich vorgestellte Konzept für die künftige Behindertenhilfe basiert zwar auf der Grundidee von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit. Diese werde allerdings deutlich eingeschränkt, kritisiert insieme Kanton Bern.
Käthi Rubin von insieme Kanton Bern arbeitete über zehn Jahre zusammen mit anderen Behindertenverbänden und den Berner Behörden an der Entwicklung des «Berner Modells», nachdem die Regierung entschieden hatte, die Subjektfinanzierung einzuführen. Vor einem Jahr bremste die Regierung die Entwicklung und verlangte eine Zwischenanalyse.
Am 5. Juli hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern nun ihr abgespecktes Konzept zur Behindertenhilfe vorgestellt. «Menschen mit einem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf sollen mit der Einführung einer subjektorientierten Finanzierung die Wahl haben, ob sie in einem Heim Betreuungsleistungen erhalten wollen oder ob sie diese Leistungen ambulant beziehen wollen», schreibt die GEF.
Keine echte Wahlfreiheit
Diese Wahl werde allerdings massiv eingeschränkt, kritisiert insieme Kanton Bern in einer Medienmitteilung: «Denn neu wird eine sogenannte Leistungsgutsprache mit entsprechenden Vorgaben zu jeder Leistung eingeführt». Das führt dazu, dass bei Menschen mit höherem Bedarf nur institutionelle Lösungen möglich sind.
Weiter bedauert insieme Kanton Bern, dass mit der Absetzung des in der Pilotphase des Projekts eingesetzten Abklärungsinstruments wertvolle Entwicklungsarbeit verloren gehe.
insieme wird sich weiterhin intensiv für die Wahrung echter Eigenverantwortung, Wahlfreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen.