Die UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert die allgemeinen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. Sie stellt somit ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Jahr 2011 hat in der Schweiz die Vernehmlassung zur Ratifikation der Konvention stattgefunden; konkrete Ergebnisse sind noch nicht bekannt.
Die Fachstelle Égalité Handicap will die grosse Bedeutung der Konvention unterstreichen und hat daher auf ihrer Website die neue Rubrik “Die UNO Behindertenrechtskonvention” geschaffen. So soll das Wissen um die Konvention, ihre Verpflichtungen und ihren Status in der Schweiz breiter zugänglich gemacht werden. In unterschiedlichen Rubriken werden die rechtlichen Grundlagen und Überwachungsmechanismen erklärt und Literatur zur Konvention sowie Links zur Verfügung gestellt.