Petition: Jetzt liegt der Ball beim Bundesrat

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Am Freitag, 21. Oktober, hat Inclusion Handicap dem Bundesrat die Petition «Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung BRK-Zusatzprotokoll, JETZT!» übergeben. Ein zentrales Anliegen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, denn die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) wird in der Schweiz immer noch mangelhaft umgesetzt.

Über 13‘000 Menschen fordern den Bundesrat mit ihrer Unterschrift auf, aktiv zu werden. Der Bundesrat muss nun den Tatbeweis erbringen, dass er die Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nicht hängen lässt. Er ist aufgefordert, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Behindertenrechtskonvention (BRK) sofort einzuleiten.

Eine Gruppe von Menschen, einige davon im Rollstuhl, stehen mit Transparenten vor dem Bundeshaus.

Vor der Übergabe der Petition an die Bundeskanzlei. (Foto: insieme Schweiz)

«Die von der BRK geforderte Inklusion wird in der Schweiz auf allen Staatsebenen zu wenig umgesetzt», sagt Maya Graf, Ständerätin und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap (Grüne/BL). Inclusion Handicap fordert schon länger, dass Bund und Kantone konkrete gesetzliche Anpassungen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen an die Hand nehmen. «Es braucht einen Aktionsplan, der die Prioritäten, die Zuständigkeiten, einen Zeitplan sowie das nötige Budget verbindlich festhält», sagt Graf weiter.

Beschwerde an den UNO-BRK-Ausschuss

In ihrem Alltag werden Menschen mit Behinderungen in der Schweiz immer noch stark eingeschränkt. Gerade Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung können oft nicht frei wählen, wie und wo sie wohnen möchten. Häufig ist der Zugang zur Berufsbildung erschwert, und viele Menschen sind von den politischen Rechten ausgeschlossen. Wenn die Schweizer Gerichte nicht auf die Klagen der Betroffenen eintreten oder diese abweisen, können Menschen mit Behinderungen ihre Beschwerde heute nicht an die UNO weiterziehen. Die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UNO-BRK ändert dies.

Wenn die Schweiz das Zusatzprotokoll unterzeichnet, können Menschen mit Behinderungen Rechtsverletzungen vor dem UNO-Ausschuss geltend machen. Anerkennt der UNO-Ausschuss die Beschwerde, macht er konkrete Empfehlungen an die Schweiz. In der Folge ist die Schweiz verpflichtet, den UNO-Ausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Umsetzung dieser Empfehlungen zu informieren.

Medienmitteilung