Schutz vor Diskriminierung, einklagbare Rechte und eine Fachstelle für Menschen mit Behinderungen: Der Kanton Wallis macht einen grossen Schritt zu mehr Gleichstellung.
Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat einer Änderung des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einstimmig zugestimmt. Das Gesetz, welches ursprünglich den Fokus auf Leistungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen u.a. im Wohn-, Ausbildungs- und Arbeitsbereich hatte, wurde ergänzt. Es legt die Rechte von Menschen mit Behinderung neu auch unter dem Blickwinkel der Menschenrechte fest.
Umfassende Rechtsansprüche und neue Fachstelle
Nach Basel-Stadt ist das Wallis schweizweit der zweite Kanton, der mit dem Ziel der Inklusion Menschen mit Behinderungen auf Gesetzesebene umfassende einklagbare Rechte gibt: Wer von einer Benachteiligung betroffen wird, kann vor Gericht beantragen, dass diese beseitigt wird. Vorgesehen ist auch ein Verbandsbeschwerderecht für Schweizerische Behindertenorganisationen.
Neu wird auch eine Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderung geschaffen, welche die Umsetzung der Rechtsgrundlagen vorantreiben und koordinieren soll.
Mitteilung von Inclusion Handicap
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