insieme erachtet einen möglichst raschen Beitritt zur UNO-Behindertenkonvention als notwendig und verlangt, dass die Schweiz auch das Fakultativprotokoll zur Überprüfung der Rechte ratifiziert. Dies hat die Elternvereinigung in ihrer Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren festgehalten.
Der Beitritt der Schweiz zur UNO-Konvention ist wichtig, weil sie grundlegende Menschenrechte statuiert und auf Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung ausgerichtet ist: Sie enthält bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Sie führt u.a. das Recht auf persönliche Mobilität oder das Recht auf Bildung auf, welches die Vertragsstaaten verpflichtet, ein integratives Bildungssystem zu gewährleisten. Die Vertragsstaaten sollen überdies für Menschen mit Behinderung den Zugang zur Berufsausbildung und eine unabhängige Lebensführung sicherstellen.
insieme fordert, dass die Schweiz nicht nur der Konvention, sondern auch dem Fakultativprotokoll beitritt. Erst damit können sich Personen oder Organisationen in Einzelfällen an den „Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ wenden, der bei einer Konventionsverletzung eine Empfehlung an den Vertragsstaat abgibt. Auch die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Konvention müssten beim Bund und den Kantonen zur Verfügung gestellt werden.