Der Bundesrat bessert bei der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) deutlich nach. Damit reagiert er auf die Kritik am bisherigen Entwurf. Aber das BehiG greift Kernforderungen der Inklusions-Initiative nicht auf. Deshalb braucht es das heute angekündigte Inklusionsgesetz und die Inklusions-Initiative, um den entscheidenden Schritt in Richtung tatsächliche Gleichstellung zu tun.
Für die 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände geht ein bewegendes Jahr vielversprechend zu Ende. Der Bundesrat hat heute an einer Pressekonferenz die Botschaft zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) kommuniziert und sich zur erfolgreich eingereichten Inklusions-Initiative geäussert. Der im Dezember 2023 publizierte BehiG-Vorentwurf hatte für Enttäuschung und scharfe Kritik der Behindertenverbände gesorgt. Nun nimmt der Bundesrat mehrere Verbesserungsvorschläge auf.
Rechte von Menschen mit Behinderungen werden gestärkt
Der Bundesrat hat die zentrale Bedeutung des Diskriminierungsschutzes für ein autonomes und selbstbestimmtes Leben erkannt. Er verzichtet auf eine Regelung, die nur absichtliche und persönlichkeitsverletzende Benachteiligungen als Diskriminierungen verstand. Dadurch wird der Diskriminierungsschutz insbesondere in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen Privater gestärkt. Das Gesetz kommt damit den Verpflichtungen näher, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention eingegangen ist. Weitere Verbesserungen gegenüber dem Vorentwurf finden sich etwa im Baubereich.
Tatsächliche Gleichstellung weiterhin gefordert
Menschen mit Behinderungen haben die Inklusions-Initiative eingereicht, weil sie gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und ihren Beitrag leisten wollen. Auch eine verbesserte BehiG-Teilrevision reicht nicht, um das Kernanliegen dieser Volksinitiative umzusetzen. Deshalb ist es erfreulich, dass der Bundesrat heute einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Inklusionsgesetzes und Massnahmen in der IV ankündigte. Dieser Vorschlag scheint nach einer ersten Durchsicht jedoch als sehr eng gefasst. Zwar nimmt er mit dem Wohnen und dem Ausbau von Assistenzleistungen der IV wichtige Anliegen der Initiative auf. Die Forderung nach rechtlicher und tatsächlicher Gleichstellung wird so aber nur punktuell erfüllt, die Inklusions-Initiative ist weiterhin notwendig. Entscheidend ist zudem, dass die Erarbeitung eines Inklusionsgesetzes, die Teilrevision des BehiG sowie die nötige Anpassung weiterer Gesetze inhaltlich und zeitlich gut aufeinander abgestimmt werden. insieme Schweiz hofft, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände in diesen Prozess eng miteinbezogen werden.
Medienmitteilung Verein für eine inklusive Schweiz