Bundesrat ohne klaren Plan für Inklusion

Gepostet am

Der Bundesrat hat seinen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative vorgestellt – dieser bleibt vage und ist enttäuschend. Der Vorschlag enthält keinen konkreten Plan, wie die Schweiz inklusiver werden soll.

In den letzten 20 Jahren hat sich gezeigt: Ohne verbindliche Ziele, klare Vorgaben und Kontrollmechanismen geht es nicht vorwärts. Die Inklusions-Initiative fordert Bund und Kantone deshalb auf, die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen endlich konsequent umzusetzen – so wie es die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verlangt. Der heute vom Bundesrat präsentierte Vorentwurf, der aus einem neuen Inklusionsrahmengesetz und Massnahmen im Invalidenversicherungsgesetz (IVG) besteht , verfehlt diese Forderung jedoch deutlich.

Wohnen, Unterstützungsleistungen, Assistenz: Keine Verbesserungen

Der Vorschlag bringt beim Thema selbständiges Wohnen mit Assistenz keine echten Verbesserungen. Es fehlt ein klarer Auftrag an die Kantone, damit Menschen mit Behinderungen frei wählen können, wie und wo sie wohnen möchten. Auch die Finanzierung der notwendigen Hilfe dafür ist nicht gesichert.

 

Demo bei der Einreichung der Inklusioninitiative im September 2024. © insieme Schweiz

 

Unterstützungsleistungen wie Assistenz, geeignete Hilfsmittel oder persönliche Dienstleistungen sind für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung entscheidend und unverzichtbar für einen selbstbestimmteren Alltag. Sei es im Bereich des täglichen Lebens oder auch im Berufsleben. Doch auch hier verfehlt es der Bundesrat, die notwendigen Schritte zu machen. Ein verbesserter Zugang zum Assistenzbeitrag, zu Hilfsmitteln oder persönlichen Dienstleistungen in der Invalidenversicherung bleibt weitgehend aus.

 

Mehr Entschlossenheit gefordert

Unhaltbar ist auch, dass gemäss Bundesrat das neu erarbeitete Inklusionsgesetz nur für Menschen mit IV-Leistungen gelten soll. Somit werden nur knapp ein Viertel der insgesamt 1,9 Mio. Menschen mit Behinderungen in der Schweiz vom neuen Gesetz erfasst.

Aus Sicht von insieme Schweiz reicht der Vorschlag des Bundesrats keineswegs aus. insieme wird sich im kommenden Vernehmlassungsverfahren aktiv einbringen – mit dem Ziel, endlich echte Gleichstellung und Inklusion zu erreichen.

 

Zum indirekten Gegenvorschlag