Behindertensession: Das Parlament prüft die Forderungen

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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat die Forderungen der Behindertensession besprochen. Mit einem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, mögliche Unterstützungsmassnahmen für die politische Partizipation zu prüfen.  Mehr Informationen in Leichter Sprache in der Politik fordert zusätzlich Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne, ZG) in einer Motion.

Am 11. Januar hat die SPK-N die Petitionen der Behindertensession sowie den Bericht zum Postulat Carobbio besprochen, der spezifisch die politische Teilhabe für Menschen mit kognitiven Behinderungen thematisiert. Damit sind die am 24. März 2023 verabschiedeten Forderungen auf dem nationalen Parkett angekommen. Als Antwort auf eine Petition der Behindertensession, die Massnahmen zur Unterstützung der politischen Mitsprache und des passiven Wahlrechts fordert, hat sich eine Mehrheit der Kommission für das Postulat 24.3001 ausgesprochen.

Mit diesem Postulat soll der Bund prüfen, wie eine chancengleiche und selbstbestimmte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden kann. Dabei geht es insbesondere auch darum, wie Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt werden können, aktiv in Parteien, Vereinen oder auch an Wahlkämpfen teilzunehmen.

Politische Teilhabe für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung wird geprüft

Gemäss Medienmitteilung der Kommission wurden die Fragen zum Stimmrechtsausschluss sowie der Hindernisfreiheit von Abstimmungsunterlagen besprochen. Sie werden aufgrund ihrer Komplexität an einer nächsten Sitzung erneut thematisiert.

 

Jemand zeigt auf einen Wahlzettel.

In der Schweiz sind heute rund 16’000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen. © insieme Schweiz

 

Der Entzug des Stimmrechts, wie er heute praktiziert wird, ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Heute sind rund 16’000 Menschen von dieser Praxis betroffen. insieme Schweiz empfiehlt, aktiv zu werden und diese Diskriminierung zu beenden. Auch der Bundesrat hat den Handlungsbedarf in seinem Bericht zu den politischen Rechten festgestellt.

Informationen in Leichter Sprache sind zentral

Damit Menschen mit einer geistigen Behinderung ihre politischen Rechte wahrnehmen können, sind sie auf verständliche Informationen in Leichter Sprache angewiesen. Nachdem insieme Schweiz in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und Capito Zürich für die National- und Ständeratswahlen eine Wahlanleitung in Leichter Sprache veröffentlicht habt, muss diese erfreuliche Entwicklung weitergehen. Das fordert auch Nationalrätin Manuela Weichelt, Vorstandsmitglied von insieme Schweiz, in ihrer Motion «Auch der Bund kommuniziert in «Leichter Sprache».

 

Medienmitteilung der SPK-N 

Postulat 24.30001 der SPK-N 

News zum Bericht des Bundesrates über die politischen Rechte

Motion «Auch der Bund kommuniziert in «Leichter Sprache»