Der Bundesrat will den Zugang zu den Informationen des Bundes im Internet für Menschen mit Behinderung verbessern. Letzte Woche hat er einen Aktionsplan verabschiedet. Ziel ist, die Vorgaben zur Barrierefreiheit in alle entscheidenden Abläufe und Strukturen zu integrieren.
Der Aktionsplan E-Accessibility 2015-2017 umfasst Massnahmen zur Unterstützung der Departemente und Ämter, zur Bereitstellung von Hilfsmitteln und zur Erarbeitung von E-Accessibility-Empfehlungen.
Beispielsweise sollen Webseiten so ausgestattet werden, dass sie mit einem Vorleseprogramm gelesen und auch ohne Maus angesteuert werden können.
Wissen und Erfahrungen teilen
Der Aktionsplan wurde durch eine departement-übergreifende Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Diese wurde im Juni 2014 vom Bundesrat eingesetzt und wird die Massnahmen bis 2017 umsetzen. Dabei soll sie durch eine auf drei Jahre befristete, vom Bundesrat beschlossene Geschäftsstelle unterstützt werden.
Verpflichtungen einlösen
Gemäss Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) ist der Bund seit 2004 verpflichtet, sein Internetangebot barrierefrei zu gestalten. Mit dem Aktionsplan 2015 – 2017 trägt er nun auch den Vorgaben der UNO-Behindertenrechts-Konvention (UNO-BRK) Rechnung, die im Mai 2014 in Kraft getreten ist.
Grosses Potential
In der Schweiz leben über 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie bietet das Internet ein grosses Potential für mehr Chancengleichheit und Selbstständigkeit. Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fördern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. So leistet Barrierefreiheit zum Beispiel auch einen Beitrag an die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen.
Einfach surfen – Engagement von insieme
Meistens vergessen werden Nutzerinnen und Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen, wenn es um die Zugänglichkeit des Internet geht. Angesichts dieser Tatsache hat insieme Schweiz anfangs 2015 den Leitfaden „Einfach Surfen“ herausgegeben. Der Leitfaden ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit von insieme Schweiz, der Stiftung „Zugang für alle“ und der Hochschule für Soziale Arbeit (FNHW). Er bietet 14 wichtige Empfehlungen, um Webseiten für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zugänglicher zu gestalten.
insieme Schweiz hofft, dass gerade diese Zielgruppe im Aktionsplan des Bundes nicht vergessen wird.