Aktionsplan UN-BRK

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Mit dem ersten nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wollen die Branchenverbände INSOS, CURAVIVA und VAHS einen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK in sozialen Institutionen leisten. Die Verbände machen aber auch deutlich: Ein solcher Paradigmenwechsel ist nur gemeinsam zu schaffen.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die Schweiz, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dies betrifft auch die Institutionen, in denen besonders viele Personen mit geistiger Behinderung wohnen und arbeiten. Die Branchenverbände INSOS, CURAVIVA und VAHS zeigen in einem gemeinsamen Aktionsplan auf, wie die UN-BRK in Institutionen umgesetzt werden soll.

Teilhabe und Mitbestimmung im Zentrum

Der Aktionsplan umfasst 35 Ziele, 145 Massnahmen sowie zahlreiche Empfehlungen und zielt darauf hin, die Wahlfreiheit, Mitwirkung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Institutionen zu erhöhen; zudem sollen sie vermehrt an der Gesellschaft teilhaben können. Dabei nehmen sich die Verbände mit angekündigten Massnahmen selbst in die Pflicht und geben Empfehlungen zur Umsetzung an ihre Mitglieder ab.

Aktionsplan als erster Schritt

insieme Schweiz begrüsst es, dass die Verbände aktiv geworden sind und aufzeigen, was Institutionen tun müssen, um den Weg zu gehen, den die UN-BRK vorgibt. Die Empfehlungen sind aber oft noch wenig konkret, und der Aktionsplan gibt keine Prioritäten vor. Nun steht jede Institution einzeln in der Pflicht, erste Massnahmen anzugehen und die Umsetzung der UN-BRK in ihrem Wirkungskreis voranzutreiben. Gefordert sind zudem auch Bund, Kantone und Sozialpartner.