10 Jahre UNO-Behindertenrechtskonvention: Wir sind noch nicht am Ziel

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Das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist in der Schweiz vor zehn Jahren in Kraft getreten. Welche Fortschritte gibt es in einem Jahrzehnt bei den kantonalen Behindertengesetzen? Wie steht es in den Kantonen um die politischen Rechte von Personen unter umfassender Beistandschaft?

Die Schweiz hat die UNO-Behindertenrechtskonvention 2014 ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Diskriminierung zu bekämpfen. Seither haben mehrere Kantone Gleichstellungsgesetze verabschiedet und das aktive und passive Wahlrecht von Personen unter umfassender Beistandschaft – darunter befinden sich auch Menschen mit geistiger Behinderung – gesetzlich verankert.

Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung mehr Inklusion ist die Entwicklung von Finanzierungsmodellen, die die freie Wahl der Wohnform und den Übergang von der Unterbringung in einer Einrichtung zu einem selbstbestimmteren Leben in einer Privatwohnung fördern. Die von insieme entwickelte Schweizer Karte bietet einen Überblick über die bedeutenden Veränderungen in diesen Bereichen. insieme begrüsst diese Fortschritte, fordert aber nach wie vor, dass die Schweiz die Vorgaben der UN-BRK endlich vollständig umsetzt.

Wie steht es um die politischen Rechte in den Kantonen? Was sind die wichtigsten Fortschritte in Bezug auf die kantonalen Behindertengesetze in einem Jahrzehnt? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf der von insieme erstellten Schweizerkarte.

 

Politische Partizipation: ein langer Kampf, der langsam Früchte trägt

insieme begrüsst zwar die Schaffung von mehr als einem Dutzend kantonaler Gleichstellungsgesetze oder die (bevorstehende) Revision dieser Gesetze, ist aber skeptisch, welche Tragweite einige dieser Gesetze gesellschaftspolitisch tatsächlich haben werden. Im Bereich der politischen Rechte hat nur Kanton Genf ein starkes Signal für die politische Partizipation von Personen unter umfassender Beistandschaft gesetzt. Dort haben diese nun das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler sowie auch auf kantonaler Ebene. Auf Bundesebene ist dies leider immer noch nicht der Fall. Dort sind sie von den politischen Rechten ausgeschlossen. Damit verstösst die Schweiz gegen die UN-BRK. Diese verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, allen Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihrer Rechte zu garantieren.

 

Seit mehr als einem halben Jahrzehnt setzt sich insieme Schweiz durch politische Arbeit und Sensibilisierung für diese Forderung ein. Die wichtigsten öffentlichen Aktionen sind die Kampagnen #ichwillwählen (2019) und #IchWähle (2023).  insieme fordert zudem die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache im Rahmen von eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen. Dies würde es Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung ermöglichen, sich neutral zu informieren und sich eine politische Meinung zu bilden.

Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der UN-BRK finden vom 15. Mai bis 15. Juni in zahlreichen Kantonen der Schweiz nationale Aktionstage statt. Diese sollen einen Beitrag zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention leisten. Das Projekt wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) und der Konferenz der kantonalen und Sozialdirektoren*innen (SODK) unterstützt. Auch mehrere regionale insieme-Vereine beteiligen sich und bieten auf Inklusion ausgerichteten Veranstaltungen an.

 

Gleichstellungsgesetz, Finanzierungsmodell und politische Rechte: Was geht in den Kantonen?

Zukunft Inklusion – Aktionstage Behindertenrechte

insieme-Kampagnen zur politischen Partizipation