Neue Richtlinien zur Einschätzung der Urteilsfähigkeit durch Ärztinnen und Ärzte halten fest, dass auch Personen mit umfassender Beistandschaft in medizinischen Fragen urteilsfähig sein können. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat diese Richtlinien ausgearbeitet, insieme hat Rückmeldungen eingebracht.
Die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten ist in medizinischen Entscheidungsprozessen besonders wichtig. Dabei spielt die Urteilsfähigkeit eine zentrale Rolle. Sie ist Grundvoraussetzung dafür, dass Patientinnen und Patienten in eine medizinische Behandlung einwilligen oder diese ablehnen können.
Ärztinnen und Ärzte fühlen sich jedoch oft unsicher, wenn sie die Urteilsfähigkeit abklären müssen. Die neuen Richtlinien bieten Orientierung für alle, die in solche Evaluationen involviert sind.
Alle Menschen gelten grundsätzlich als urteilsfähig
Die Einschätzung, ob jemand urteilsfähig ist oder nicht, hat somit weitreichende Auswirkungen. Als Hilfestellung für die Praxis hat die SAMW medizin-ethische Richtlinien ausgearbeitet.
Im Rahmen einer Vernehmlassung hat sich insieme zum ersten Entwurf geäussert. Dank dieser Rückmeldung enthalten die Richtlinien nun das Kapitel „Patienten mit geistiger Behinderung“. Dort steht klar, dass auch Personen mit umfassender Beistandschaft in medizinischen Fragen grundsätzlich als urteilsfähig gelten und eine eventuelle Urteilsunfähigkeit sorgfältig abgeklärt werden muss.
Richtlinien „Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis“ (PDF | 1.1 MB)