Alle Fachpersonen in der Kinderbetreuung sollen künftig verpflichtet sein, bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden zu informieren. Diesem Gesetzesentwurf hat nun auch der Nationalrat zugestimmt.
Die Ausweitung der Meldepflicht auf alle, die beruflich mit Kindern Kontakt haben, betrifft neben Kitas auch Internate, Sonderschulen und Heime für Kinder mit geistiger Behinderung. Diese Kinder sind gegenüber Übergriffen besonders gefährdet, da sie sich aufgrund ihrer Behinderung nur schwer wehren können.
Allerdings hat der Nationalrat die Voraussetzungen für eine Meldung erhöht. Die Kesb soll nur informiert werden, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität der minderjährigen Person gefährdet ist.
insieme begrüsst verstärkten Schutz
insieme hat sich bereits 2014 bei der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf mit einer Stellungnahme engagiert und eine Meldepflicht nicht nur für Lehrkräfte, sondern auch für weitere Fachpersonen in der Kinderbetreuung verlangt. insieme begrüsst daher die Ausweitung der Meldepflicht.