Mehr Schutz vor Missbrauch

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Kinderschutz

insieme hat zur Änderung des Kinderschutzes (Zivilgesetzbuch) Stellung genommen.

insieme begrüsst die vorgeschlagene Neuregelung von Melderechten und Meldepflichten für einen verbesserten Schutz des Kindeswohls. Schutzbedürftige Erwachsene dürfen aber von dieser Neuregelung nicht ausgeschlossen werden.

Einen Fall H.S. darf es nie mehr geben

Nach dem Trauma, das der Missbrauchsfall H.S. hinterlässt, laufen die Reformanstrengungen in den Verbänden und Institutionen auf Hochtouren. Auch auf Bundesebene werden verschiedene Massnahmen diskutiert. Nie mehr – so sind sich alle einig – darf ein Missbrauchsfall dieser Dimension stattfinden und schon gar nicht so lange unentdeckt bleiben.

Melderecht wird zur Meldepflicht

Aus diesem Grund strebt das Bundesamt für Justiz eine Änderung des Kinderschutzes im Zivilgesetzbuch an. Das Melderecht für Fachpersonen in Institutionen soll zu einer Meldepflicht werden. Personen, die unter Berufsgeheimnis stehen, sollen vereinfacht von ihrem Melderecht Gebrauch machen können. Diese Änderungen, im Speziellen die Meldepflicht für Fachpersonen, begrüsst insieme, gibt jedoch auch zu bedenken, dass eine solche Regelung schutzbedürftige Erwachsene nicht miteinschliesst. Dabei ist die Schutzbedürftigkeit vor Missbrauch von erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung, die in einer Institution leben, hoch.

Prävention hat oberste Priorität

Um zukünftige Missbrauchsfälle zu verhindern setzt insieme auf umsetzbare Gesetze und auf Prävention. Nur bei verurteilten Sexualstraftätern anzusetzen, wie es die Pädophilen-Initiative vorsieht, erachtet insieme als viel zu spät. Es ist bereits zur Tat gekommen. Als rechtsstaatlich vertretbar und wirksam erachtet insieme die von Bundesrat und Parlament bereits verabschiedeten Gesetzesänderungen zum Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot. Bei Annahme der Pädophilen-Initiative würde das in Kraft treten dieser Neuerungen verzögert.

In der Charta „Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen“ der Arbeitsgruppe Prävention zeigen zwölf Verbände auf, in welchen Bereichen Prävention ansetzen muss.