In den vergangenen Wochen bekamen zahlreiche Familien mit Kindern mit Behinderungen Rechnungen für Behandlungsgeräte, die bisher von der IV bezahlt worden waren. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat nun angekündigt, dass es die Rechnungen während einer Übergangsfrist begleichen werde.
In einem Bericht der NZZ am Sonntag vom 16. April kamen zahlreiche Familien zu Wort, die verunsichert waren, weil sie plötzlich teils hohe Rechnungen für Notfall-Sauerstoffflaschen und andere Geräte erhielten, die bisher von der IV bezahlt worden waren.
Dies geschah aufgrund einer Verordnungsänderung, gemäss welcher Behandlungsgeräte und Verbrauchsmaterial für Kinder mit Geburtsgebrechen nur noch basierend auf der so genannten Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) vergütet werden.
Es braucht eine langfristige Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Laut einer Medienmitteilung von Procap hat das BSV nun seine Position angepasst und versichert, dass die Familien vorerst weder die offenen Rechnungen bezahlen müssen, noch Leistungseinschränkungen erfahren werden. Dies ist zwar erfreulich, offen bleibt allerdings, wie lange diese Übergangsfrist dauert und was danach geschieht. insieme schliesst sich deshalb der Forderung von Procap für eine langfristige, bedarfsgerechte Sicherstellung der medizinischen Versorgung für Kinder mit Behinderungen an. Wenn ein Behandlungsgerät für ein Kind medizinisch notwendig ist, soll die IV auch dafür bezahlen.