Vor dem Hintergrund des Gerichtsprozesses im Kanton Bern wegen sexuellem Missbrauch fordern Behindertenverbände eine nationale Meldestelle für Missbrauchsfälle.
Am Montag hat in Bern der Prozess gegen den Sozialtherapeuten H.S. begonnen, der in Heimen mehr als 100 behinderte Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht hat.
Als der Fall 2010 bekannt wurde, schlossen sich zwölf Behindertenverbände und Institutionen zusammen und erarbeiteten die „Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen“ mit dem Motto: „Wir schauen hin!
Grundsatz: Nulltoleranz
insieme Schweiz ist Mitinitiantin der Charta, deren Grundsatz lautet: Nulltoleranz. Jedem Verdacht auf sexuellen Missbrauch soll nachgegangen werden. Zu diesem Zweck soll ein mehrstufiges Meldesystem geschaffen werden. Die verbandsinterne Meldestelle von insieme Schweiz für die Regionalvereine ist der Fachstelle Lebensräume angegliedert.
Für Menschen mit Behinderung
Neben den internen Meldestellen der Verbände und Institutionen gibt es auf kantonaler Ebene Ombuds- und Opferhilfestellen, die für Menschen mit Behinderungen nur teils befriedigend sind. Daher fordert die Arbeitsgruppe der Charta-Initianten nun die Schaffung einer nationalen Meldestelle.
Medienmitteilung der Verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe Prävention (pdf)