Die Ergänzungsleistungen decken künftig auch neue Hilfen im Zusammenhang mit Krankheits- und Behinderungskosten ab. Dies hat das Parlament in der Sommersession beschlossen. Dieser wichtige Entscheid zugunsten von Menschen mit Behinderungen erleichtert ihnen und ihren Angehörigen den Alltag.
Haushaltshilfe, Mahlzeitendienst, Notrufsystem oder auch Fahr- und Begleitdienste: Derzeit werden diese wichtigen Leistungen nicht durch die Ergänzungsleistungen (EL) gedeckt. Dies soll sich gemäss Beschluss des Parlaments ändern und diese Leistungen sollen künftig ebenfalls erstattet werden können. Für die zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen erstatteten Krankheits- und Behinderungskosten können die Kantone Höchstbeträge festlegen. Auch wenn sich der Maximalbetrag nicht ändert, wird diese Gesetzesanpassung dafür sorgen, dass die Bedürfnisse von Menschen, die zu Hause oder in betreutem Wohnen leben, besser berücksichtigt werden.

Die Ergänzungsleistungen decken künftig auch neue Hilfen im Zusammenhang mit Krankheits- und Behinderungskosten ab. © Kulikova / Unsplash
Gerechtere Regelung
Ein weiterer positiver Punkt der Gesetzesrevision: Für Personen, die teilweise zu Hause und teilweise in einer Einrichtung leben, erfolgt die Rückerstattung anteilsmässig zur Zeit, die sie an jedem Ort verbringen. Eine gerechte und willkommene Massnahme. Das Parlament hat in der Sommersession zwei weitere wichtige Verbesserungen beschlossen: die Anpassung der Zuschläge für rollstuhlgängige Wohnungen sowie für das Zimmer für die Nachtassistenzperson.
insieme begrüsst diesen Entscheid des Parlaments, der den konkreten Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen besser Rechnung trägt – und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen mit geistiger Behinderung unabhängig von ihrem Wohnort die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.