Familien, die ihr schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen, dürfen hoffen. Die Möglichkeit, dass der Intensivpflegezuschlag erhöht wird, sie somit über mehr Mittel für ihre Entlastung verfügen können, konkretisiert sich.
Anlass für diese Zuversicht gibt die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N). Einstimmig hat sie letzte Woche die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative „Bessere Unterstützung für schwerkranke und schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden“ (Joder), verabschiedet.
Mehr Mittel zur Entlastung
Die Vorlage verlangt, dass mittels einer Änderung des IV-Gesetzes der Intensivpflegezuschlag erhöht wird. Damit Familien, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, über mehr Mittel für ihre Entlastung verfügen können. Die Kommission möchte mit ihrem Vorschlag den finanziellen Spielraum der betroffenen Familien gezielt verbessern.
Nicht hinreichend gedeckt
Heute wird die Betreuung von schwerbehinderten Kindern zu Hause von der Invalidenversicherung (IV) nicht ausreichend gedeckt. Davon betroffen sind rund 900 Familien. Sie können finanziell und kräftemässig an ihre Grenzen kommen, weil die notwendige Hilfe und Entlastung fehlt. Für sie ist der SGK-N-Entscheid ein Hoffnungsschimmer.
Medienmitteilung der SGK-N vom 13.11.2015 (Abschnitt 2)
Parlamentarische Initiative 12.470