Die Regeln für Quarantäne und Isolation sind für Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen und deshalb mit Assistenz leben, ungeeignet. Dank dem Engagement von AGILE.CH, InVIEdual und insieme Schweiz wurden nun Umsetzungsempfehlungen der COVID-19 Massnahmen entwickelt.
Seit November ist klar, dass Personen, die als Assistent*innen von Personen mit Behinderung arbeiten, von der Quarantänepflicht nach engem Kontakt befreit sind. Das heisst, wenn die unterstützungsbedürftige Person mit dem Coronavirus infiziert ist oder unter Quarantäne steht, können ihre Assistent*innen, Angehörigen oder Nachbarn weiterhin Hilfe leisten. Sie müssen sich nicht mit der Person isolieren, sondern können nach der Hilfeleistung wieder gehen. Dies ist eine der neuen Umsetzungsempfehlungen für Menschen, die Unterstützung und Assistenz benötigen.
Seit bald zwei Jahren sind die Regeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) klar. Aber nicht angepasst: Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen sich in Isolation begeben. Diejenigen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, müssen sich ebenfalls in Quarantäne begeben. Bisher war unklar, ob das auch für Assistent*innen gilt, wenn die Person, die sie unterstützen, infiziert ist. Das war für die Personen, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, unhaltbar.
Belastende Situationen
Bisher mussten sich Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Angehörigen mit belastenden Fragen auseinandersetzen: Was mache ich, wenn ich krank werde? Muss sich die Person, die mir hilft, mit mir zu Hause isolieren? Kann meine Assistenzperson weiterhin kommen, wenn ich krank bin? Das Fehlen von klaren Antworten auf diese Fragen bedeutete für sie, dass sie sich selber eine mögliche Lösung erarbeiten mussten.
Zusammen mit AGILE.CH und InVIEdual hat insieme Schweiz vor mehreren Monaten die Aufmerksamkeit des Bundes auf dieses Problem gelenkt. Nach einem intensiven Austausch zwischen unseren Organisationen, dem BAG und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) sind Umsetzungsempfehlungen für Menschen mit Assistenzbedarf entwickelt worden.
Darüber ist insieme Schweiz erfreut. Es ist nun entscheidend, dass möglichst viele Menschen, die mit Assistenz leben, davon Kenntnis erhalten. insieme hofft deshalb sehr, dass diese Empfehlungen an prominenter Stelle auf der Website des BAG und des EBGB publiziert werden.