Problematische Gentests

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Am Donnerstag, den 8. März, hat der Nationalrat eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) unterstützt. Damit spricht er sich dafür aus, genetische Untersuchungen an Menschen auch ohne medizinische Gründe zuzulassen. Im gleichen Zug hat er den Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für solche Gentests zu überprüfen und mit Regeln einen unkontrollierten Markt zu verhindern. Gesundheitsminister Alain Berset kündigte eine Analyse des geltenden Rechts bis 2013 an, aus der dann gegebenenfalls Konsequenzen gezogen würden.

Steigende Nachfrage

Derzeit sind Gentests in der Schweiz nur im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung, bei konkreten medizinischen Fragen und ergänzt mit einer ausführlichen Beratung erlaubt. Via Internet jedoch kann jeder sein Erbgut auf Krankheitsrisiken testen lassen, ohne medizinischen Zweck oder Beizug eines Arztes. Wenn solche Untersuchungen im Ausland durchgeführt werden, ist dies nicht strafbar. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Gentests weiter steigen wird, zumal sie in den letzten Jahren einfacher und billiger geworden sind.

Alarmiert

insieme Schweiz warnt vor einem sorglosen Umgang mit genetischen Untersuchungen und verfolgt weitere Liberalisierungsbestrebungen mit Skepsis: Es darf nicht sein, dass unsere Gesellschaft nur noch Menschen nach bestimmten Normen und Massen akzeptiert und Menschen mit Behinderung wegen dieses Fortschrittsdenkens und Machbarkeitswahn weiter an den Rand gedrängt werden.

insieme fordert insbesondere, dass Gentests nur im Rahmen einer umfassenden Beratung zugelassen werden und der Zugang gesetzlich klar geregelt ist.