Die Nationalrats-Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK-N will die Zahl der Embryonen bei der Präimplantationsdiagnostik PID beschränken. Am Beschluss des Parlaments, eine systematische Selektion von Chromosomenabweichungen zuzulassen, ändert das nichts.
Gestern tagte in Bern die Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK-N, um die letzten Differenzen zum Ständerat bei der PID auszuräumen. Offen war dabei u.a. die Frage, wie viele Embryonen ausserhalb des Körpers der Frau entwickelt werden dürfen. Die WBK-N geht hier einen Kompromiss ein. Anstatt wie vorher die Herstellung von einer unbeschränkten Anzahl Embryonen zu erlauben, will er diese auf zwölf beschränken. Er folgt in diesem Punkt dem Ständerat.
Die systematische Selektion bleibt
Die Beschränkung der Embryonen-Zahl ändert nichts an der Tatsache, dass sich nun National- und Ständerat bei allen künstlichen Befruchtungen für eine systematische Selektion von Trisomien aussprechen, das Chromosomenscreening also für erblich belastete und unfruchtbare Paare zulassen wollen.
Sensibilisierung geht weiter
Das letzte Wort in der Frage der PID hat das Volk. Im Hinblick auf die Volksabstimmung wird insieme die Sensibilisierungsarbeit fortsetzen und sich für einen sorgsamen Umgang mit der PID einsetzen. Denn die PID ist eine rein selektive Methode. Sie hat keinen therapeutischen Zweck und zwingt zu einer Unterscheidung in lebenswertes und lebensunwertes Leben.
insieme setzt sich für eine Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung willkommen heisst – und nicht ausschliesst.