Heute wurde die Differenzbereinigung zur Präimplantationsdiagnostik abgeschlossen. Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz liegt vor. Im National- sowie Ständerat wurde es verpasst, klare Schranken für diese ethisch heikle Diagnostik zu formulieren.
Am 24. November hat sich der Nationalrat erneut mit der Überarbeitung des Fortpflanzungsmedizingesetzes befasst, die auf die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) abzielt. Zwischen National- und Ständerat bestand noch eine letzte Differenz, die nun aber bereinigt wurde. Der Nationalrat folgte dem Ständerat und beschränkte die Anzahl Embryonen, die bei einem Fortpflanzungsverfahren hergestellt werden dürfen, auf zwölf. Das Geschäft wird nun in der Wintersession zur Schlussabstimmung gebracht.
Problematische Auswahl bleibt
Bereits im ersten Semester dieses Jahres haben sich jedoch zuerst der National- dann der Ständerat für eine Zulassung der PID ausgesprochen, die weit über eine klar definierte Ausnahmesituation hinausgeht. Nicht nur Paare, die von einer schweren Erbkrankheit vorbelastet sind, sollen einen Anspruch auf PID haben. Auch unfruchtbare Paare sollen die PID als Screening Untersuchung anwenden dürfen. Dies bedeutet nicht nur eine Ausweitung der Anspruchsgruppen von ca. 100 auf über 6000 Paare, sondern auch eine Indikationsausweitung. Die künstlich erzeugten Embryonen sollen nicht nur auf Erbkrankheiten, sondern auch auf spontan auftretende Veränderungen im Erbgut (bspw. Trisomien) untersucht und ausgewählt werden dürfen.
Schritt in die falsche Richtung
Für insieme ist diese Ausweitung ein Schritt in die falsche Richtung. insieme befürchtet, dass die schrankenlose Zulassung der Präimplantationsdiagnostik die Hemmschwelle für die Selektion von behindertem Leben noch weiter senkt. insieme befürchtet, dass damit auch das Verständnis für Menschen mit einer Behinderung und für Eltern, die sich trotz allen technischen Möglichkeiten für ein behindertes Kind entscheiden, abnimmt.
Das letzte Wort hat das Volk
Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz bedingt jedoch eine Verfassungsänderung, erst dann wird das Gesetz in Kraft treten können. Das Volk wird voraussichtlich am 14. Juni 2015 über die Verfassungsbestimmung beschliessen. insieme sagt nein zu dieser Verfassungsänderung.