Neue Vernehmlassung zur PID

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Am Mittwoch 29. Juni hat der Bundesrat einen Vorschlag in Vernehmlassung gegeben, mit dem er das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Fortpflanzungsmedizingesetz durch eine geregelte Zulassung ersetzen will. Die neuen Vorschläge gehen weiter als die 2009 präsentierte Lösung, weshalb nun auch eine Revision der Bundesverfassung nötig ist. Als PID wird im Allgemeinen die genetische Untersuchung eines ausserhalb des Körpers erzeugten Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter der Frau bezeichnet.

Die wichtigsten Änderungen, die im Vergleich zum letzten Vorschlag die Anwendung der PID vereinfachen sollen, sind:

  • Fortpflanzungsverfahren mit einer PID sollen von der Dreier-Regel ausgenommen werden: In diesem Fall dürfen bis maximal acht Embryonen pro Zyklus entwickelt werden.
  • Darüber hinaus sollen bei den Fortpflanzungsprozessen (mit oder ohne PID) künftig Embryonen für eine spätere Übertragung aufbewahrt werden können.

Hingegen hält der Bundesrat die strenge Zulassungsregelung für die PID bei. Die PID darf nur angewendet werden, wenn aufgrund einer genetischen Veranlagung bei den Eltern die Gefahr einer schweren Erbkrankheit besteht. Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten bleiben verboten (z.B. Erkennung von Trisomie 21 oder Auswahl sogenannter Retter-Babys zur Gewebe- oder Organspende für kranke Geschwister).

Position insieme

Die Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik widerspricht den ethischen Grundsätzen von insieme. Um die Gefahr einer systematischen Selektion bei einer Aufhebung zu mindern, darf nur in klar definierten Situationen Präimplantationsdiagnostik angewandt werden. Es braucht eindeutige Bestimmungen, wann und unter welchen Bedingungen Präimplantationsdiagnostik zur Anwendung kommt. Folgende Punkte gilt es dabei zu berücksichtigen:

  • Es gibt kein lebensunwertes Leben
    Es darf keine Liste geben, auf der die Schädigungen aufgeführt sind, die eine Selektion zulassen. Eine solche Liste qualifiziert das Leben der Person mit der entsprechenden Beeinträchtigung im Vornherein als lebensunwert.
  • Es gibt keine Screeninguntersuchungen
    Präimplantationsdiagnostik wird nur bei Verdacht auf eine Erbkrankheit durchgeführt. Ohne diesen Grund findet keine systematische Suche nach Schädigungen statt.
  • Keine Liberalisierung der künstlichen Befruchtung
    Es darf zu keiner Ausdehnung der Anwendung von Befruchtungen ausserhalb des Mutterleibes kommen. Die künstliche Befruchtung soll weiterhin nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, wie sie im Fortpflanzungsmedizingesetz verankert sind. Das Gesetz soll entsprechend eng ausgelegt werden.
  • Präimplantationsdiagnostik mit Schranken
    Die Präimplantationsdiagnostik steht ausschliesslich Paaren offen, die von einer schweren Erbkrankheit betroffen sind. Die Suche konzentriert sich allein auf diese.
  • Umfassende Information und Beratung
    Wie bei der Beratung im Rahmen der vorgeburtlichen Untersuchung sind auch Paare, die eine künstliche Befruchtung wählen wollen, intensiv über die Möglichkeiten und Grenzen der Präimplantationsdiagnostik zu informieren. Diese Beratung hat insbesondere darauf hinzuweisen, dass es keine Garantie für ein gesundes Kind gibt.

insieme Schweiz wird auf der Grundlage dieser Position zu den neuen Vorschlägen Stellung nehmen.

Pressemitteilung des Bundesrates
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Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Präimplantationsdiagnostik
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Rubrik zur Präimplantationsdiagnostik auf www.insieme.ch
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