Grenzen für die PID

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insieme Schweiz ist erleichtert über den heutigen Entscheid des Ständerates, bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) systematische Screenings von Embryonen nicht zuzulassen. Kinder mit Down Syndrom sollen nicht systematisch verhindert werden.

Die Wissenschaftskommission (WBK) wollte das so genannte Aneuploidie-Screening allen unfruchtbaren Paaren zugänglich machen, die eine künstliche Befruchtung durchführen, das heisst jedes Jahr rund 6000.

insieme Schweiz hatte vor systematischen Tests von Embryonen im Reagenzglas gewarnt, da diese auf die Aussonderung von Embryonen mit abweichendem Chromosomensatz wie etwa bei der Trisomie 21 zielen. Dabei würde eine klare Trennung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben getroffen. Diese Bewertung bedeutet eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.

Freie Entscheidung – auch für ein behindertes Kind
Mit seinem Entscheid bekennt sich der Ständerat zu Schranken für die Anwendung der PID. Er folgt dabei dem Gesetzesentwurf des Bundesrats, wonach die PID nur bei Eltern zugelassen werden soll, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie eine schwere Erbkrankheit weitergeben könnten.

insieme Schweiz begrüsst es, dass der Ständerat systematische Embryonentests ablehnt und damit einem Selektionsautomatismus eine Absage erteilt. Kinder mit Down Syndrom sollen nicht systematisch verhindert werden, sondern eine Chance auf ein glückliches Leben haben. Eltern sollen sich weiterhin frei entscheiden können – auch für ein behindertes Kind. Es darf nicht sein, dass sich Mütter und Väter für ihr behindertes Kind rechtfertigen müssen oder dass ihnen gar die Unterstützung verweigert wird.

Fortpflanzung ist nicht nur Privatsache, sondern betrifft die Gesellschaft als Ganze. Wir engagieren uns für eine vielfältige Gesellschaft, die behinderte Menschen vorbehaltlos willkommen heisst und einschliesst – nicht aussondert.

Entscheid des Ständerats

insieme-Flyer PDF Sheela und Sarah

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