Invalidenversicherung

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Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht bei den medizinischen Massnahmen, die von der Invalidenversicherung bezahlt werden, Reformbedarf. Dies geht aus einem kürzlich publizierten Evaluationsbericht hervor.

Der wichtigste Befund lautet, dass die Liste der Geburtsgebrechen veraltet und uneinheitlich ist, wie die „NZZ“ in einem Beitrag vom 18. Februar schreibt. Die letzte grosse Revision der Liste datiert aus dem Jahr 1985, als es noch keine obligatorische Krankenversicherung gab. Der Katalog entspreche weder heutigen Kriterien und internationalen Klassifikationen der Krankheiten noch medizinischen Standards und sei ein Konstrukt der Versicherungsmedizin, heisst es im Bericht. Etwa sei nicht leicht zu verstehen, warum Frühgeburten von der IV übernommen werden oder weshalb das Geburtsgewicht das einzige massgebliche Kriterium ist.

Unterschiedliche Praxis

Insgesamt führe dies zu grossen Unterschieden zwischen den IV-Stellen, den Vollzugsorganen also. Praxis und Kenntnisstand seien je nach IV-Stelle verschieden. Je vager ein Geburtsgebrechen und die Therapie definiert würden, umso grösser seien die Differenzen – mit bis zu dreimal höheren Kosten – zwischen den Kantonen. Sind die Dossiers zudem komplex, gibt es Probleme bei der Kostenzuteilung zwischen IV und Krankenversicherung.

Die EFK spricht von einem «oft beschränkt vorhandenen Wissen beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und bei den IV-Stellen». Der Spielraum der Leistungserbringer und Fachgesellschaften bei der Definition der Diagnose- und Behandlungs-Standards sei deshalb gross.

Die Kontrollbehörde empfiehlt eine Revision der Liste der Geburtsgebrechen und des Kreisschreibens sowie eine verbesserte Steuerung und Aufsicht über die IV-Stellen. Die EFK betont, dass es ihr nicht um einen Leistungsabbau geht. Der Bericht dürfte aber neue Diskussionen um die alte Frage nähren, ob für Geburtsgebrechen nicht generell die Krankenversicherung zuständig wäre, wogegen sich insieme Schweiz stets gewehrt hat. Das BSV hat den Handlungsbedarf anerkannt und will bis Ende 2014 die Grundlagen für ein neues Gesamtkonzept erarbeiten.

Zum Artikel „Handlungsbedarf bei der IV“, NZZ vom 18. Februar 2013