insieme gegen Ausweitung der PID

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insieme ist gegen die erleichterte Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Und insieme verlangt, dass der Artikel 119 in der Bundesverfassung, der für die PID Schranken setzt, beibehalten wird.In der soeben eingereichten Stellungnahme weist insieme den neuen Vorschlag des Bundesrates,  das Verbot der PID im Fortpflanzungsmedizingesetz durch eine geregelte Zulassung zu ersetzen, zurück.  insieme will verhindern, dass sich Eltern rechtfertigen oder  negative Konsequenzen tragen müssen, wenn sie sich bewusst für ein behindertes Kind entscheiden.

Erst 2009 hat der Bundesrat eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die die  PID  nur erlauben wollte, wenn bei Eltern aufgrund einer genetischen Veranlagung die Gefahr einer schweren Erbkrankheit besteht. Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten sollten verboten bleiben. Im  Juni  hat der Bundesrat einen  neuen Vorschlag zur Vernehmlassung vorgelegt, der die Anwendung der PID nochmals vereinfachen will.  Bei Fortpflanzungsverfahren sollen neu bis zu acht (statt drei) Embryonen pro Zyklus entwickelt werden dürfen.  Zudem sollen  Embryonen für eine spätere Übertragung bei den Fortpflanzungsprozessen aufbewahrt werden können.  insieme befürchtet, dass mit dieser Ausweitung der Druck auf noch weitergehende Anwendungsmöglichkeiten der PID wächst und dass sie für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien diskriminierende Auswirkungen haben werden. Denn mit der PID sind Wertungen verbunden, was wertes und was unwertes Leben ist.  Es werden Erwartungen geweckt, mit der PID liesse sich die Geburt von Kindern, frei von Behinderung und Krankheit, garantieren. Tatsache ist, dass 95 Prozent aller Behinderungen nicht genetisch bedingt sind, sondern während und nach der Geburt durch Unfall und Krankheit verursacht werden.

insieme verlangt,  dass für die PID eindeutige Bestimmungen und diese klaren Grenzen gelten müssen:

  • Es gibt kein lebensunwertes Leben
    Es darf keine Liste geben, auf der die Schädigungen aufgeführt sind, die eine Selektion zulassen. Eine solche Liste qualifiziert das Leben der Person mit der entsprechenden Beeinträchtigung im Vornherein als lebensunwert.
  • Es gibt keine Screeninguntersuchungen
    Präimplantationsdiagnostik wird nur bei Verdacht auf eine Erbkrankheit durchgeführt. Ohne diesen Grund findet keine systematische Suche nach Schädigungen statt.
  • Keine Liberalisierung der künstlichen Befruchtung
    Es darf zu keiner Ausdehnung der Anwendung von Befruchtungen ausserhalb des Mutterleibes kommen. Die künstliche Befruchtung soll weiterhin nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, wie sie im Fortpflanzungsmedizingesetz verankert sind. Das Gesetz soll entsprechend eng ausgelegt werden.
  • Präimplantationsdiagnostik mit Schranken
    Die Präimplantationsdiagnostik steht ausschliesslich Paaren offen, die von einer schweren Erbkrankheit betroffen sind. Die Suche konzentriert sich allein auf diese.
  • Umfassende Information und Beratung
    Wie bei der Beratung im Rahmen der vorgeburtlichen Untersuchung sind auch Paare, die eine künstliche Befruchtung wählen wollen, intensiv über die Möglichkeiten und Grenzen der Präimplantationsdiagnostik zu informieren. Diese Beratung hat insbesondere darauf hinzuweisen, dass es keine Garantie für ein gesundes Kind gibt.

insieme hat sich bisher gegen eine Legalisierung der PID gewehrt und ist über die vorgeschlagene Erleichterungen bei der Anwendung sehr besorgt.  Deshalb  setzt sich insieme ein, dass der Verfassungsartikels 119, der für die PID Schranken vorsieht, beibehalten wird.

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