NEIN zur gezielten Selektion

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insieme vertritt bei der bevorstehenden Volksabstimmung zur Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung eine konsequente Haltung und empfiehlt, mit einem NEIN der gezielten Selektion Schranken zu setzen.

Am 14. Juni 2015 stimmt das Schweizer Volk über die Änderung des Artikels 119 der Bundesverfassung ab. Die Verfassungsänderung ist Voraussetzung, um die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz einzuführen.

Vielfalt statt Selektion

insieme empfiehlt ein NEIN: weil die Verfassungsänderung ein Gesetz ermöglicht, das dem systematischen Chromosomen-Screening im Reagenzglas keine Schranken setzt. Die gezielte Selektion zwingt zu einer Unterscheidung in lebenswertes und nicht lebenswertes Leben. Das setzt alle werdenden Eltern unter Druck, sich gegen ihr Kind mit genetischer Besonderheit zu entscheiden. Bereits die Verfassung muss der gezielten Selektion von Embryonen Schranken setzen.
Gegen die Zulassung der PID bei schweren Erbkrankheiten stellt sich insieme hingegen nicht.