Bestürzt: Kommission befürwortet PID

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SPANIEN KUENSTLICHE BEFRUCHTUNG

 

insieme Schweiz ist besorgt über die Empfehlung der Nationalen Ethikkommission, die Präimplantationsdiagnostik weitgehend zuzulassen. insieme befürchtet einen zunehmenden Zwang zur Selektion.

Der Schutz, auf den der Embryo Anspruch habe, rechtfertige es nicht, betroffenen Paaren eine Last aufzuerlegen, die diese als zu schwer erachteten und die mit Angst und Leiden verbunden sei, argumentiert die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK), wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht hervorgeht.

Die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in der Schweiz bis jetzt verboten. Dieses Verbot soll nach dem Willen von Parlament und Bundesrat aufgehoben werden. Umstritten ist die Frage, unter welchen Bedingungen genetische Tests an Embryonen im Reagenzglas zugelassen werden sollen. Der Bundesrat will die PID nur in strikt definierten Fällen zulassen, das heisst bei Eltern, bei denen das Risiko besteht, dass sie eine schwere Erbkrankheit weitergeben könnten.

Die vorberatende Kommission des Ständerates will die Anwendung liberaler handhaben. Sie will so genannte Aneuploidie-Screenings auch bei Eltern zulassen, die an Unfruchtbarkeit leiden, das heisst bei allen künstlichen Befruchtungen. Während beim bundesrätlichen Vorschlag jährlich 50 bis 100 Paare die PID beanspruchen könnten, käme es mit dem ständerätlichen Modell zu einer massiven Ausweitung der Embryonentests auf rund 6000 pro Jahr.

Ethikkommission befürwortet Screenings

Die Mehrheit der Nationale Ethikkommission folgt im Wesentlichen der Kommission des Ständerats und will nicht nur die PID, sondern auch das Screening bei Paaren zulassen, die wegen Unfruchtbarkeit eine künstliche Befruchtung durchführen wollen, allerdings unter „leicht unterschiedlichen Bedingungen“, wie die NEK in ihrem Bericht schreibt: „Es kann zwischen Paaren, bei denen die Frau jung ist, und Paaren, bei denen aufgrund des Alters der Frau eine gewisse Wahrscheinlichkeit von Chromosomenaberrationen wie Aneuploidien besteht, unterschieden werden. Die Mehrheit der NEK ist jedoch der Ansicht, dass im Gesetz keine Altersindikation für das Präimplantationsscreening vorgeschrieben werden sollte.“ Sie weist allerdings selbst darauf hin, dass die Wirksamkeit des Screening noch umstritten sei.

insieme befürchtet sozialen Druck auf Eltern

insieme Schweiz ist besorgt über die Konsequenzen einer derartigen Lockerung bei der Zulassung der PID. Diese hat kein therapeutisches Ziel, sondern dient ausschliesslich der Selektion. Die PID provoziert eine Unterscheidung von lebenswertem und lebensunwertem Leben und bewirkt dadurch eine Abwertung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.

Es ist zu befürchten, dass der Erwartungsdruck auf angehende Eltern steigt, alles technisch Machbare zu tun, um eine Behinderung zu vermeiden. Frei und selbstbestimmt zu entscheiden wird für werdende Eltern damit schwieriger. insieme setzt sich für eine Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung einschliesst und ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben ermöglicht. Es darf nicht sein, dass Eltern sich für ihr behindertes Kind rechtfertigen müssen.

Bericht Ethikkommission

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