Behinderte Badegäste ausgesperrt

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Zwei Heilbäder in der Ostschweiz verwehren Menschen mit Behinderung den Zugang. insieme verurteilt den Ausschluss scharf.

Der Fall schockiert: Zwei Heilbäder in der Ostschweiz haben fünf mehrfach behinderten Kindern der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg (SG) und ihren Begleitpersonen mitgeteilt, ihre Anwesenheit sei nicht erwünscht. Andere Gäste würden sich durch Badende mit körperlicher oder geistiger Behinderungen gestört fühlen, liess der Geschäftsleiter des Heilbads Unterrechtstein im appenzellischen Heiden in einem Schreiben an die Heilpädagogische Schule (HPS) verlauten.

Abstruse Begründung

Auch das Mineralbad St. Margarethen verweigerte der Schülergruppe der HPS den Zugang. Die Begründung in diesem Fall: Es bestünde die Gefahr der Wasserverunreinigung, weil die mehrfachbehinderten Badegäste Windeln tragen. Urs Bösch, Leiter der HPS, geht von einer „reinen Schutzbehauptung“ aus: In Tat und Wahrheit sei es der Anblick der Behinderten, der als störend empfunden werde. „Wenn Behinderte aus der Alltagswelt ausgesperrt werden, sind wir als Gesellschaft auf dem Holzweg. Eine Selektion darf nicht sein“, resümiert er.

Ausschluss statt Integration

Auch insieme Schweiz sieht in dem Ausschluss einen krassen Fall von Diskriminierung und ist empört über die höchst fragwürdigen Praktiken der beiden Heilbäder. Dass Menschen mit Beeinträchtigungen die Tür gewiesen wird unter Berufung auf wirtschaftliche Sachzwänge, ist ein unternehmerisches Armutszeugnis und verstösst gegen das Gleichstellunggesetz.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Privatbad in der Region. Es gewährt der Gruppe Zulass zu einem reduzierten Eintrittstarif. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler dürfte diese Tatsache eine ebenso heilsame Wirkung haben wie das Bad im heilenden Wasser selbst.

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