Der Internationale Tag der behinderten Menschen steht dieses Jahr im Zeichen der Kultur. Die Teilhabe am kulturellen Leben ist ein Grundrecht, das in der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgehalten ist (Art. 30). Dazu gehört der Zugang zu Veranstaltungsorten wie Theater oder Kinos sowie der Zugang zu Fernsehprogrammen und zu kulturellem Material.
Es geht aber auch darum, behinderten Menschen Entfaltungsmöglichkeiten für ihr künstlerisches Schaffen zu bieten – und zwar nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft. Explizit in der UNO-Konvention festgehalten ist der Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschliesslich der Gebärdensprache und Gehörlosenkultur.
Barrieren beseitigen
Ziel des diesjährigen Internationalen Tages der behinderten Menschen ist es, bestehende Kulturangebote hindernisfrei zugänglich zu machen, so dass Menschen mit Behinderung daran teilhaben können. Hinweise über die Zugänglichkeit von Kulturinstitutionen sind übrigens unter www.zugangsmonitor.ch zu finden.
Über die diesjährigen Veranstaltungen am und um den 3. Dezember 2012 gibt die Seite www.3dezember.ch Auskunft.