Urteil für integrierte Schulung

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Wenn ein behindertes Kind in der Regelklasse unterrichtet wird, müssen die Eltern nichts daran zahlen: Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Das Bundesgericht befasste sich mit dem Fall eines Knaben mit Autismus-Störung, der seit 2009 die Regelklasse im Kanton Aargau besuchte. Dabei wurde er mit 18 Assistenzlektionen pro Woche unterstützt. Wenn ein Kind im Kanton Aargau mehr Unterstützung benötigt, wird es in der Sonderschule unterrichtet.

Eltern wehren sich

Als die Schulpflege 2012 beschloss, dass der Knabe nun vollumfängliche Betreuung brauche, willigte sie auf Drängen der Eltern ein, ihn in der Regelklasse zu belassen, allerdings unter der Bedingung, dass die Eltern die Kosten für die zusätzlichen Assistenzlektionen tragen müssten.

Die Eltern lehnten dies ab. Das Aargauer Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid der Schule.
Das Bundesgericht hat nun anders entschieden: Das Gemeinwesen muss die ganzen Kosten der Vollzeitbetreuung durch eine Assistenzlehrperson übernehmen.

Unterstützung für integrativen Unterricht

«Gemäss Bundesrecht ist die integrierte Schulung behinderter Kinder einer Sonderschulung vorzuziehen», heisst es in einer Medienmitteilung. Es sei nicht mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf kostenlosen Schulunterricht vereinbar, wenn die Eltern einen Teil der Assistenzkosten tragen müssten.

Eine ausführliche schriftliche Begründung des Urteils wird noch erwartet.