Im Kanton St. Gallen sollen Kinder mit geistiger Behinderung von einer integrativen Schulung ausgeschlossen werden. So steht es in der Botschaft zum Volksschulgesetz, das im Juni vom St. Galler Parlament diskutiert wird.
Die Vorgaben zur Schulung von Kindern mit „substantieller geistiger Behinderung“ in der Botschaft zum St. Galler Volksschulgesetz sind absolut unverständlich. Eine integrative Schulung in Regelklassen für Kinder mit geistiger Behinderung wird darin klar abgelehnt.
In der Begründung werden alle Vorurteile bedient: das Qualitätsniveau in Regelklassen könnte leiden und werde dem Interesse des Kindes wenig gerecht. Kinder mit geistiger Behinderung seien nur bedingt in der Lage, das soziale Gefüge einer Klasse wahrzunehmen, sich einzufügen und vom Klassenunterricht zu profitieren. Die Interessen der übrigen Schülerinnen würde gefährdet, ihr Fortkommen eingeschränkt. Vorstellungen wie diese widersprechen den Erfahrungen, die in andern Kantonen und Projekten bisher gemacht wurden.
In St. Gallen soll die integrative Schulung hör-, seh-, körperbehinderten und Kinder mit verzögerter Sprachentwicklung vorbehalten bleiben. „Für Kinder mit eindeutiger geistiger Behinderung ist der Besuch der Sonderschule unumgänglich.“
Kritik der insieme-Vereine nicht aufgenommen
Für insieme sind Bildung und Integration oberstes Ziel. Die Schule spielt dabei eine Schlüsselrolle. Echte Integration verlangt nach einer Veränderung der bestehenden Schule: Sie muss sich entwickeln, eine gute Bildung und einen guten Lernort für alle Kinder und Jugendlichen bieten. Lern- und Unterrichtsmethoden des integrativen Unterrichts eröffnen allen neue Möglichkeiten und Chancen, soziales Verhalten wird stärker entwickelt.
Im Rahmen der Vernehmlassung Ende 2011 haben die St. Galler insieme-Vereine den Gesetzesentwurf kritisiert. Ihre Kritik wurden jedoch nicht berücksichtigt. Nun kommt der Gesetzesvorschlag im Juni ins St. Galler Kantonsparlament.
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