Schritte nach vorne

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Voraussichtlich im Januar 2011 tritt die “Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik” in Kraft.

Als 10. Kanton ist im Juni der Kanton Basel-Stadt dem Konkordat beigetreten. Gleichzeitig hat die Erziehungsdirektorenkonferen (EDK) das standardisierte Abklärungsverfahren zur Ermittlunsg des individuellen Bedarfs (SAV) verabschiedet.

Inkraftsetzung des Sonderpädagogik-Konkordats

Zur Verabschiedung des standartisierten Abklärungsverfahrens

Zu den Ergebnissen der EDK-Plenarversammlung