Voraussichtlich im Januar 2011 tritt die “Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik” in Kraft.
Als 10. Kanton ist im Juni der Kanton Basel-Stadt dem Konkordat beigetreten. Gleichzeitig hat die Erziehungsdirektorenkonferen (EDK) das standardisierte Abklärungsverfahren zur Ermittlunsg des individuellen Bedarfs (SAV) verabschiedet.
Inkraftsetzung des Sonderpädagogik-Konkordats
Zur Verabschiedung des standartisierten Abklärungsverfahrens