Auch nach seiner Überarbeitung bleibt der Gegenvorschlag des Bundesrats klar hinter den Kernforderungen der Inklusionsinitiative zurück. Bei den zentralen Themen, dem Zugang zu Assistenzleistungen und dem selbstbestimmten Wohnen, sind die Bestimmungen zahnlos. Das ist insbesondere für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung enttäuschend und verunmöglicht ihnen ein selbstbestimmtes Leben. Die breite Kritik in der Vernehmlassung führte immerhin punktuell zu Verbesserungen.
Die Inklusionsinitiative setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer Behinderung die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung haben. Sie sollen zum Beispiel selbst bestimmen können, wo und mit wem sie wohnen. Menschen mit geistiger Behinderung sind dafür häufig auf Assistenz angewiesen. Heute erhalten sie die benötigte Unterstützung oft nur in Institutionen. Leider ist es dem Bundesrat auch mit dem überarbeiteten – und teilweise verbesserten – Inklusionsgesetz (InG) und der Revision des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) nicht gelungen, einen ernstzunehmenden Gegenvorschlag für die Inklusionsinitiative zu präsentieren.
Hürden beim selbstbestimmten Wohnen bleiben bestehen
So sind die im Inklusionsgesetz vorgesehenen Bestimmungen zum Thema Wohnen zu unverbindlich und bleiben deutlich hinter der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zurück. Da sie weder einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung schaffen noch die Kantone zu mehr Wahlmöglichkeiten beim Wohnen verpflichten, werden diese Bestimmungen die bestehenden Barrieren für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung nicht abbauen. Die in der Revision des IVG vorgesehenen Erleichterungen beim Zugang zum Assistenzbeitrag für Menschen mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit sind zwar ein erster Schritt. Für Menschen mit geistiger Behinderung bestehen aber viele Probleme bei der aktuellen Ausgestaltung des Assistenzbeitrags, sodass der Zugang weiterhin nur sehr eingeschränkt möglich sein wird.

Einreichung der Inklusionsinitiative im September 2024. ©insieme Schweiz
Punktuelle Verbesserungen im überarbeiteten Inklusionsgesetz
Es ist zu begrüssen, dass der Bundesrat den Kreis der Menschen mit Behinderungen, für die das Gesetz gelten soll, erweitert hat. Vor der Vernehmlassung wurden drei Viertel dieser Personen mit Behinderung nicht erfasst. Erfreulich ist auch, dass mit der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution SMRI eine Monitoringstelle beauftragt werden soll. Und mit einer gemeinsamen Strategie von Bund und Kantonen zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention wird eine langjährige Forderung der Behindertenorganisationen erfüllt.
Weitere Verbesserungen im Parlament nötig
Mit dem überarbeiteten Entwurf verpasst der Bundesrat die Chance, ein wirksames Inklusionsgesetz zu schaffen. Neben der mangelnden Verbindlichkeit bei Kernforderungen fehlen auch Bestimmungen zu wichtigen Lebensbereichen wie Arbeit und Bildung. Für die konsequente Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Bund, Kantone und Gemeinden ist deshalb die Inklusionsinitiative weiterhin notwendig. Gleichzeitig sind im parlamentarischen Prozess Korrekturen am Gegenvorschlag gefragt, damit auch dieser zählbare Verbesserungen in der Lebensrealität der 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen bewirkt.
