insieme Schweiz hat sich mit einer Stellungnahme an der Vernehmlassung der IV-Verordnung beteiligt. Neben viele grundsätzlichen Verbesserungen steht insieme – wie auch Inclusion Handicap – einzelnen Punkten der Vorlag kritisch gegenüber.
Bei beruflichen Massnahmen sind in der neuen IV-Verordnung viele Verbesserungen vorgesehen. Selbstverständlich unterstützt insieme die grundsätzliche Ausrichtung der Reform auf eine stärkere Integration in den Arbeitsmarkt. Der Teufel liegt aber – wie so oft – im Detail. Eine zweite Berufsausbildung soll zum Beispiel nur absolvieren dürfen, wer eine Lehrstelle im ersten Arbeitsmarkt findet. Gerade Jugendliche mit geistiger Behinderung haben aber oft eher die Chance, nach einer PrA-INSOS-Lehre im geschützten Bereich noch eine Attest-Lehre (EBA) im selben Betrieb anzuhängen, um anschliessend den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt zu wagen. In diesem bereits eine Lehrstelle zu finden, ist für sie jedoch leider meistens illusorisch. Die an sich gut gemeinte Regelung würde hier Chancen für eine spätere Integration verbauen.
Kleineres Budget wegen Berufsausbildung?
Bei der Berechnung der IV-Rente soll eine abgeschlossene Berufsausbildung in Zukunft zu einer tieferen Rente führen. Im heutigen Arbeitsmarkt haben Menschen mit Behinderung aber leider auch mit abgeschlossener Ausbildung oft Mühe, eine regulär bezahlte Stelle zu finden. Eine Ausbildung ermöglicht oft interessantere Tätigkeiten, zahlt sich aber nicht unbedingt finanziell aus. Dies kann dazu führen, dass jemand wegen einer besseren Ausbildung schliesslich weniger Geld im Alltag zur Verfügung hat.
Beiträge an Behindertenorganisationen: Kürzungen drohen
Bei den Beiträgen, die Organisationen wie insieme ihre Angebote für Menschen mit Behinderung ermöglichen, sind massive Kürzungen vorgesehen. Dies ist insbesondere für kleinere insieme-Vereine schwierig. insieme lehnt schliesslich auch viele vorgesehene Änderungen in diesem Bereich ab.
Zur Vernehmlassung auf der Website der Bundesverwaltung