Am Freitag 13. Mai hat der Bundesrat die Botschaft zur IV-Revision 6b verabschiedet. Auch wenn der Bundesrat die Kritik der Behindertenorganisationen in der Vernehmlassung teilweise berücksichtigt hat: Die IV-Revision bleibt eine drastische Abbauvorlage, welche die Behindertenorganisationen zurückweisen.
Die Behindertenorganisationen bezweifeln die Höhe des ausgewiesenen Sanierungsbedarfes der IV. Es ist für sie inakzeptabel, dass die Schulden der IV durch einen dauernden Leistungsabbau bei den behinderten Personen, die heute anspruchsberechtigt sind, saniert werden. Solche Leistungskürzungen sieht die Vorlage weiterhin vor, etwa bei laufenden Renten und bei der Übernahme von Reisekosten. Auch die Einsparungen bei der beruflichen Integration (IV-Anlehren) sind nicht vom Tisch. Sie sind nun in der Botschaft nur deshalb nicht mehr erwähnt, weil sie auf dem Verordnungsweg realisiert werden können und für sie keine Gesetzesänderung nötig ist.
Die Behindertenorganisationen fordern das Parlament auf, die IV-Revision 6b zurückzuweisen. Ansonsten sind sie bereit, das Referendum zu ergreifen.
Gegen vorgezogene Sparübungen im Bereich der beruflichen Integration wehrt sich insieme zusammen mit der Vereinigung Cerebral und Procap schon jetzt mit einer Petition.