Helfen Sie mit, dass die Inklusionsinitiative ein Erfolg wird und sammeln Sie Unterschriften! Dabei gilt es ein paar Dinge zu beachten. So dürfen nur stimmberechtigte Personen unterschreiben. Und pro Unterschriftenbogen dürfen nur Personen aus derselben politischen Gemeinde unterschreiben. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen als FAQ zusammengestellt.
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Dürfen Personen unterzeichnen, die kein Stimm- und Wahlrecht haben?
Nein, Personen ohne Stimm- und Wahlrecht dürfen nicht unterzeichnen.
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Dürfen Personen unterzeichnen, die nur auf kantonaler und kommunaler Ebene ein Stimm- und Wahlrecht haben?
Nein, um eine nationale Initiative zu unterzeichnen, muss die Person das Stimm- und Wahlreicht auf Bundesebene haben.
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Dürfen Menschen unterzeichnen, die unter umfassender Beistandschaft stehen?
Nein, Menschen unter umfassender Beistandschaft sind nicht stimmberechtigt und dürfen deshalb nicht unterschreiben.
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Dürfen Personen, die den Bogen nicht selbst handschriftlich unterzeichnen können, jemanden für sich unterzeichnen lassen?
Eine andere stimmberechtigte Person darf für diese Personen den Bogen ausfüllen. Unter «eigenhändige Unterschrift» trägt diese beauftragte Person ihren eigenen Namen in Blockschrift und dem Vermerk «im Auftrag» (kurz «i. A.») ein. Dann fügt sie ihre eigene Unterschrift ein.
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Dürfen Beistände für die unter Beistandschaft stehenden Personen unterzeichnen?
Nein. Wenn die Person unter umfassender Beistandschaft steht, hat diese kein Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene. Daher darf weder sie noch ihr Beistand unterzeichnen. Wenn sie unter einer leichteren Beistandschaft steht, darf sie selbst unterzeichnen. Ausnahme: Wenn eine Person, die unter einer leichteren Beistandschaft steht, den Bogen selbst nicht handschriftlich ausfüllen kann, darf ihr Beistand oder eine andere stimmberechtigte Person dies tun. Unter «eigenhändige Unterschrift» trägt diese beauftragte Person ihren eigenen Namen in Blockschrift und dem Vermerk «im Auftrag» (kurz «i. A.») ein und fügt ihre eigene Unterschrift ein.
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Dürfen Personen, die in Institutionen leben, unterzeichnen?
Sofern sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, dürfen sie unterschreiben.
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Dürfen Personen aus unterschiedlichen politischen Gemeinden auf demselben Unterschriftenbogen unterzeichnen?
Nein, nur Personen aus derselben politischen Gemeinde dürfen auf demselben Bogen unterzeichnen. Für jede Person aus einer anderen politischen Gemeinde muss ein neuer Unterschriftenbogen verwendet werden. Im Zweifelsfall ist es klüger einen neuen Bogen zu beginnen.
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Dürfen Ausländer*innen mit Wohnsitz in der Schweiz unterzeichnen?
Nein, Ausländer*innen haben auf Bundesebene kein Stimm- und Wahlrecht.
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Wenn eine Person in eine andere Gemeinde umzieht, in welcher Gemeinde ist sie stimmberechtigt?
Es wird empfohlen, sich in der künftigen Gemeinde frühzeitig anzumelden und dann diese als Wohngemeinde anzugeben, auch wenn der Umzug erst bevorsteht.