Eine höhere Hürde für eine IV-Vollrente bringt kaum zusätzliche Einsparungen. Behindertenverbände fordern gestützt auf neue Zahlen, dass auch weiterhin ab 70-prozentiger Invalidität eine ganze IV-Rente gewährt wird.
Im Juni beschliesst das Parlament den letzten Schritt zur Sanierung der Invalidenversicherung (IV). Kernstück der IV-Revision 6b ist das lineare Rentensystem. Zur Diskussion steht, ob wie bisher auch künftig bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine volle Rente gewährt wird oder erst ab einem Invaliaditätsgrad von 80%.
Spareffekt gering
Das Bundesamt für Sozialversicherung kommt mit neuen Berechnungen zum Schluss, dass das neue System auch mit der Hürde von 70 Prozent Invalidität zu jährlichen Einsparungen von 45 Millionen Franken führt. Die Anhebung auf 80 Prozent erhöhte den Spareffekt nur um 15 auf 60 Millionen.
Beitrag „Der Bund“ (17.05.2013)