Am 18. Oktober hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) klar für die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgesprochen.
Wie der Nationalrat in der Sommersession ist am vergangenen Freitag auch die Ständeratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf die Vorlage eingetreten; mit 9 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen .
Behindertenorganisationen erfreut
Über das klare Abstimmungsergebnis sind die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap erfreut. Um die Mitgliedern der SGK-SR für die Bedeutung der BRK für Menschen mit Behinderung in der Schweiz zu sensibilisieren, wurden im Vorfeld Gespräche geführt. Immer noch bestehen für Menschen mit Behinderung zahlreiche Barrieren zu einer gleichberechtigten und autonomen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Ratifizierung der BRK stellt einen wichtign Schritt zur Konkretisierung des bestehenden schweizerischen Behindertenrechts dar und wird seine Umsetzung fördern.
Entscheid bestätigt
Der Entscheid der Ständeratskommission bestätigt die bereits in der Sommersession erfolgte Zustimmung des Nationalrates zur Ratifizierung der BRK. Dieser hatte sich mit 119 Ja- zu 68 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen für die BRK ausgesprochen.
Das Plenum des Ständerates wird sich voraussichtlich in der bevorstehenden Wintersession mit dem Dossier beschäftigen. Bis heute haben 137 Staaten einschliesslich der Europäischen Union die BRK ratifiziert.
Quelle: Egalité Handicap
Medienmitteilung der SGK-SR (siehe Abschnitt 12.100 n)
Weitere Informationen zur UNO-BRK und ihrer Ratifizierung in der Schweiz