Der Beitritt der Schweiz zur UNO-Behindertenkonvention ist umstritten. Medienberichten zufolge sind die bürgerlichen Parteien und der Arbeitgeberverband gegen einen Beitritt. Demgegenüber fordert insieme, dass die Schweiz der UNO-Konvention möglichst rasch beitritt und auch das Fakultativprotokoll zur Überprüfung der Rechte ratifiziert.
insieme erachtet den Beitritt der Schweiz zur UNO-Konvention als wichtig. Sie statuiert grundlegende Menschenrechte und ist auf Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung ausgerichtet. Sie enthält bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. So führt sie etwa das Recht auf persönliche Mobilität auf oder das Recht auf Bildung, das die Vertragsstaaten verpflichtet, ein integratives Bildungssystem zu gewährleisten. Die Vertragsstaaten sollen überdies für Menschen mit Behinderung den Zugang zur Berufsausbildung und eine unabhängige Lebensführung sicherstellen.
insieme fordert, dass die Schweiz nicht nur der Konvention, sondern auch dem Fakultativprotokoll beitritt. Erst damit können sich Personen oder Organisationen in Einzelfällen an den „Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Be-hinderungen“ wenden, der bei einer Konventionsverletzung eine Empfehlung an den Vertragsstaat abgibt. Auch die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Konvention müssten beim Bund und den Kantonen zur Verfügung gestellt werden.