Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat die Forderungen der Behindertensession erneut besprochen und wird in einem wichtigen Punkt aktiv: Sie möchte den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss für Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung streichen.
Noch heute werden Menschen mit einer Behinderung vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen. Und zwar dann, wenn sie laut Art. 136 der Schweizerischen Bundesverfassung «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind». Dies betrifft rund 16’000 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Viele vom Ausschluss betroffene Personen haben eine geistige Behinderung.
Nun möchte die SPK-N diesen Missstand beenden und den diskriminierenden Artikel in der Verfassung ändern. Mit diesem wichtigen Schritt folgt sie sowohl dem Bundesrat, welcher in einem Postulatsbericht zu diesem Thema Handlungsbedarf anerkannt hatte, sowie den Kantonen Genf und Appenzell Innerrhoden, die der betroffenen Personengruppe auf Kantonsebene bereits das Stimmrecht gewähren.
Mit dem Entscheid der SPK-N wird eine zentrale Forderung von insieme Schweiz und eine längst fällige Veränderung auf nationaler Ebene angestossen. Denn der Ausschluss, so wie er heute in der Verfassung verankert ist, ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Er schliesst per se alle Personen aus, die aufgrund eines Unterstützungsbedarfs auf eine umfassende Beistandschaft angewiesen sind. Dabei hat ein solcher nichts mit der politischen Willensbildung zu tun und macht so die betroffenen Personen zu Bürger*innen zweiter Klasse.
Mit einer Verfassungsänderung würden zahlreiche Menschen mit einer geistigen Behinderung die Möglichkeit erhalten, an Abstimmung und Wahlen – und somit am politischen Leben – teilnehmen zu können. Dass das nicht alle können und wollen, ist klar. Es soll jedoch allen Menschen offenstehen, die ihre politischen Rechte wahrnehmen möchten. Wichtig wird auch sein, dass zugängliche Informationen zur Verfügung stehen, damit sich die jetzt vom Ausschluss betroffenen Personen informieren können. insieme hat mit der Kampagne #ichwähle und der Wahlanleitung in Leichter Sprache bereits auf diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht.