Ein Teilerfolg für die Gleichstellung

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Der Bundesrat reagiert auf die langjährige Kritik der Behindertenverbände und gibt die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes in Auftrag: Ein entsprechendes Aussprachepapier zur Behindertenpolitik sieht unter anderem die Stärkung des Diskriminierungsschutzes bei privaten Arbeitsverhältnissen und privaten Dienstleistungen vor. Für insieme Schweiz als Mitglied von Inclusion Handicap ein erfreulicher Teilerfolg – doch es bleibt noch viel zu tun.

Menschen mit Behinderungen werden in der Schweiz tagtäglich benachteiligt: Zum Beispiel bei der Wahl der Wohnform, beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder bei der Wahrnehmung politischer Rechte. Die an der Medienkonferenz des Bundesrats präsentierten Vorschläge zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sind eine wichtige Reaktion auf einige drängende Probleme bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Der Bundesrat gibt die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes in Auftrag. © Antoine Tardy

Durch die BehiG-Teilrevision sollen Menschen mit Behinderungen neu auch in privaten Arbeitsverhältnissen besser vor Diskriminierungen geschützt werden. «Die geplanten Bestimmungen geben den Betroffenen die Möglichkeit, sich im Einzelfall zu wehren und Massnahmen zu verlangen, die für ihre gesellschaftliche Teilhabe nötig sind», sagt Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung bei Inclusion Handicap.