Am 30. November 2025 stimmt die Stimmbevölkerung in den Kantonen Zug und Waadt über eine Verfassungsänderung ab. Alle volljährigen Schweizer Bürger*innen sollen das Stimm- und Wahlrecht erhalten. Der in den Kantonsverfassungen festgeschriebene Ausschluss soll aufgehoben werden. Dieser betrifft oft Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung.
Im März 2022 wurde im Zuger Kantonsrat eine Motion eingereicht, die das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene für alle Menschen, unabhängig von allfälligen Beeinträchtigungen, fordert. Nun stimmt die Zuger Stimmbevölkerung über den Umsetzungsvorschlag des Regierungsrates ab. Dieser sieht vor, die bisher in der Kantonsverfassung verankerten Ausschlussgründe – umfassende Beistandschaft oder Vertretung durch eine vorsorgebeauftragte Person – zu streichen.
Bei der Erarbeitung der Vorlage prüfte der Kanton Zug zwei verschiedene Lösungsansätze. Einerseits die Einzelfallprüfung, bei der in einem ordentlichen Verfahren geprüft würde, ob eine Person im konkreten Fall zur Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechts fähig ist. Der zweite Ansatz ist die Aufhebung des Ausschlusses, sodass alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Stimm- und Wahlrecht erhalten würden. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass die Aufhebung des Ausschlusses zahlreiche Vorteile gegenüber der Einzelfallprüfung hat und im Einklang mit der UNO-Behindertenrechtskonvention steht.
«Auch Menschen mit einer Beeinträchtigung sollen ihr Grundrecht ausüben können und ihre Stimme abgeben.»
Manuela Weichelt, Vorstand insieme Schweiz und Nationalrätin (Die Grüne/ZG)
Im Kanton Waadt hat der Grossrat im Juni die Weichen für die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen gestellt. Er sprach sich für die vom Staatsrat vorgeschlagene Verfassungsänderung aus.
Der nächste Schritt in einer schweizweiten Entwicklung!
Nun hat in den Kantonen Zug und Waadt die Stimmbevölkerung die Möglichkeit, sich den progressiven Kantonen anzuschliessen und eine schweizweite Entwicklung voranzutreiben. Als erster Kanton hat Genf im Jahr 2020 einer entsprechenden Änderung der kantonalen Verfassung zugestimmt. Weitere Kantone, wie der Kanton Appenzell Innerrhoden haben seither ähnliche Verfassungsänderungen verabschiedet, in anderen Kantonen laufen die politischen Bestrebungen. Auf nationaler Ebene fordern National- und Ständerat zudem eine Aufhebung des entsprechenden Ausschlusses in der Schweizerischen Verfassung.
