In der Sondersession hat der Nationalrat die Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) angenommen und fordert eine Anpassung der Verfassung: Der diskriminierende Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen soll gestrichen werden.
Der Nationalrat nimmt die Motion der SPK-N an, welche den Stimmrechtsausschluss von Menschen mit einer Behinderung aufheben will. So haben derzeit Menschen, wenn sie laut Art. 136 der Schweizerischen Bundesverfassung «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind», kein Wahl- und Stimmrecht. Dies betrifft rund 16’000 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Viele vom Ausschluss betroffene Personen haben eine geistige Behinderung.
Die Entscheidung folgt einer kantonalen Entwicklung
Der Nationalrat folgt damit einer zentralen Forderung von insieme Schweiz und initiiert eine längst fällige Veränderung auf nationaler Ebene. Dabei wird eine Entwicklung aufgenommen, die in Genf und Appenzell-Innerrhoden bereits Realität ist und in vielen weiteren Kantonen diskutiert wird. Der Ausschluss, so wie er heute in der Verfassung verankert ist, ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Er schliesst per se alle Personen aus, die aufgrund eines Unterstützungsbedarfs auf eine umfassende Beistandschaft angewiesen sind. Dabei hat ein solcher nichts mit der politischen Willensbildung zu tun und macht so die betroffenen Personen zu Bürger*innen zweiter Klasse.
insieme Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung am politischen Leben teilhaben können. Die veraltete Formulierung muss aus der Verfassung entfernt werden.. Es sollen alle Menschen die Freiheit haben, entscheiden zu können, ob sie ihre politischen Rechte wahrnehmen möchten, oder nicht. Wichtig wird auch sein, dass zugängliche Informationen zur Verfügung stehen, damit sich betroffene Personen informieren können.
Am 1. Mai war insieme in der SRF-Sendung “Forum” zum Thema “Geistige Beeinträchtigung – und trotzdem wählen und abstimmen?” zu Gast.