Baselland zeigt den Weg vor und verabschiedet als dritter Kanton ein griffiges Behindertengleichstellungsgesetz. insieme Schweiz ist über diesen wichtigen Schritt sehr erfreut. Für Inclusion Handicap als Dachverband der Behindertenorganisationen ist es höchste Zeit, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen rechtlich verankert wird.
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat dem «Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» zugestimmt. Basel-Landschaft ist damit der dritte Kanton nach Basel-Stadt und dem Wallis, der die Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) auf kantonaler Ebene konkretisiert und den Menschen mit Behinderungen einklagbare Rechte gibt.
Das neue Behindertenrechtegesetz schafft die Grundlage für eine verbesserte Inklusion: Konkrete Handlungsfelder umfassen den barrierefreien Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen sowie die stärkere Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen bei der Ausübung von politischen Rechten. Auch die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen und Gesundheit werden gestärkt. Als Arbeitgeber soll der Kanton die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch geeignete Strategien steigern und erleichtern.
Auch auf Bundesebene gefordert
Auf Bundesebene fehlt immer noch eine umfassende Gesamtstrategie zur Umsetzung der BRK. insieme Schweiz erwartet vom Bund, dass er mit seinem bereits für Ende 2022 angekündigten Aktionsplan die notwendigen Anpassungen auf Gesetzesebene aufzeigt und die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorantreibt.