Der Bundesrat hat im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen über 12 Jahren ebenfalls Erwerbsausfallentschädigung (EO) erhalten, wenn sie ihre Kinder betreuen. insieme hatte sich für diese Massnahme eingesetzt und ist erleichtert über diesen Beschluss. Aber: Eltern oder Angehörige, die eine erwachsene Person mit einer Behinderung pflegen, werden weiterhin von der Entschädigung ausgeschlossen.
Bereits am 20. März hatte der Bundesrat beschlossen, dass Eltern mit Kindern unter 12 Jahren eine Erwerbsentschädigung erhalten. Dies, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist – etwa im Falle von geschlossenen Kitas oder wenn z.B. Grosseltern, die zur Risikogruppe gehören, normalerweise die Kinder betreuen.
Auch Betreuungsangebote von Personen mit Behinderungen wie Sonderschulen, Heime oder Werkstätten sind aufgrund der Corona-Massnahmen geschlossen worden. Deshalb hat nun der Bundesrat beschlossen, dass auch Eltern von Kindern mit Behinderungen bis 20 Jahren Erwerbsersatz erhalten können, wenn diese auf Tagesbetreuung angewiesen sind.
Anspruchsberechtigt sind Eltern von Jugendlichen, die in eine Sonderschule gehen oder einen Intensivpflegezuschlag der IV erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderschule, respektive die Schule oder die Eingliederungsstätte wegen den Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geschlossen wurde.
Über 20-Jährige werden nicht berücksichtigt
Enttäuschend ist allerdings, dass der Bundesrat die Lücke nicht vollumfänglich geschlossen hat: Eltern oder Angehörige, die eine erwachsene Person mit einer Behinderung pflegen, haben weiterhin keinen Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung. Denn auch viele Angebote für Personen über 20 Jahren, die auf eine Tagesstruktur angewiesen sind, sind geschlossen worden. Eltern und Angehörige, die nun in die Bresche springen und dadurch einen Erwerbsausfall erleiden, gehen jedoch leer aus. Dies kann zu prekären Situationen führen, die der Bund eigentlich verhindern will.
Medienmitteilung des Bundesrates
Newsbeitrag von Inclusion Handicap