Wenn Kinder mit Behinderung im Spital sind, sollen die Eltern Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag weiterhin erhalten. Dazu will der Bundesrat einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für Eltern, die ein schwer erkranktes Kind pflegen. insieme begrüsst die Vorschläge des Bundesrates, die nun ins Parlament gehen.
14 Wochen Betreuungsurlaub, wenn das eigene Kind schwer erkrankt oder verunfallt. Drei Tage Kurzurlaub, wenn nahestehende Personen erkranken. Bessere AHV-Leistungen für betreuende Angehörige. Bessere Absicherung von Eltern von Kindern mit Behinderung, wenn diese im Spital sind. Mit diesen vier Massnahmen will der Bundesrat pflegende Angehörige entlasten. Nach der Auswertung der Vernehmlassung hat er die Vorlage gegenüber der ursprünglichen Idee sogar noch verbessert.
Hilflosenentschädigung auch während Spitalaufenthalt
insieme und andere Behindertenorganisationen konnten in der Vernehmlassung darauf aufmerksam machen, wie ungerecht die aktuelle Regelung für Eltern von Kindern mit Behinderungen ist. Der Bundesrat hat diese Forderung nun in die Vorlage aufgenommen. Dass Eltern die Hilflosenentschädigung und den Intensivpflegezuschlag auch während Spitalaufenthalten von Kindern erhalten, fordert insieme seit Jahren. insieme Schweiz begrüsst es deshalb sehr, dass den Bundesrat Verständnis für Eltern von Kindern mit Behinderungen zeigt und diesen Missstand nun angeht. Nun ist das Parlament gefordert, den Kurs des Bundesrates zu unterstützen.
„Eltern mit kranken Kindern erhalten 14 Wochen Betreuungsurlaub“ – Zeitungsartikel im Bund zum Thema
„Pflegende Angehörige: Lassen wir sie nicht allein!“ – insieme-News zur Vernehmlassung