Familien, die ihr schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen, sollen besser unterstützt und entlastet werden. Dies hat die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) am vergangen Freitag entschieden. Sie hat die entsprechende Parlamentarische Initiative des Berner Nationalrats Rudolf Joder angenommen, die gesetzliche Verbesserung verlangt.
Heute wird die Betreuung von schwerbehinderten Kindern zu Hause von der Invalidenversicherung (IV) nicht ausreichend gedeckt. Familien, die die Pflege selber übernehmen, können finanziell und kräftemässig an ihre Grenzen kommen. Sie werden benachteiligt, wenn sie ihr Kind nicht in einer Pflegeeinrichtung betreuen lassen, die weniger teuer zu stehen kommt.
Gesetzeslücke schliessen
Die finanzielle und organisatorische Ungleichbehandlung von Familien, die ihre Kind zu Hause betreuen, geht auf eine Gesetzeslücke im Sozialversicherungsrecht zurück. Schätzungen zufolge sind rund 900 Familien betroffen, deren Kinder einen hohen Bedarf an Betreuung und Pflege haben, eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades sowie einen Intensivpflegezuschlag von der IV erhalten. Sie könnten von einer Gesetzesänderung profitieren. insieme begrüsst diesen Schritt.